BAFöG Drucken E-Mail
Geschrieben von: Trabbi   
Sonntag, den 02. März 2008 um 01:52 Uhr

Das BAFöG

(Bundesausbildungsförderungsgesetz) soll jedem eine, den eigenen Fähigkeiten entsprechende Ausbildung ermöglichen und deshalb die unterschiedlichen Voraussetzungen durch soziale Herkunft abbauen. Auch wenn nur ca. ein Viertel der Studierenden unterstützt werden, lasst euch nicht davon abschrecken und stellt auf jeden Fall einen Antrag!

„Mini-Howto“:  BAFöG

1.       Man kann BaföG NICHT rückwirkend beantragen!
Was heißt das? Wenn ihr z.B. am 12.November einen Antrag auf Bafög stellt, gibts das Geld nur für den ganzen  November und die Folgemonate. NICHT für September und Oktober. Also möglichst schnell den Antrag stellen.

2.       Erster Antrag
Macht euch keinen Kopf, was die wohl alles von euch brauchen. Selbst wenn alles richtig machen wollt und extra dort anruft... es wird immer etwas fehlen. :-/
Tipp: Schickt einen kleinen Brief mit Eurem Namen, und den Daten die ihr schon wisst an das BAFöG Amt. Schreibt in diesen Brief rein, dass Ihr BAFöG wollt. Kurz, knapp und formlos. Ihr werdet daraufhin einen Brief bekommen, in dem all das steht was ihr noch hinschicken müsst.

Vorteil: Ihr bekommt ab "Posteingangsstempel" dieses formlosen Briefes euer BAFöG (wenns genehmigt wird, was durchaus dauern kann)

Manchmal dauert es so seine Zeit, bis mal wieder ein Brief vom Amt kommt. Solltet ihr aber 1-2 Wochen nach diesem formlosen Brief noch immer nichts vom Amt hören, dann ruft ruhig dort an und hakt mal nach. Nicht das da was verschüttet ging und Ihr dadurch evtl. einen Monat BAFöG Anspruch verliert.

3.       Dortiges Personal
Die Damen und Herren dort beantworten gerne eure Fragen. Auch die von eurem Nebensitzer, von eurem Vordermann(frau) und jedem anderen Erst/Zweit/etc-Semester. Sie sind es gewohnt jedem alles zu erklären. Falls sie doch mal nicht ganz so freundlich sein sollten hat das meistens nichts mit euch zu tun, es sind auch nur Menschen.

4.       BAFöG – Bewilligung
Bei Erstbeantragungen dauert es leider bis zu 4 Monaten und teilweise länger. Dies ist keine Schikane der Damen und Herren aus Konstanz, sondern einfach einer kleiner Einblick in unsere Ämter in Deutschland.

Wie erhält man BAföG?

Zuständig dafür ist das Studentenwerk Konstanz  bzw. das BAFöG-Amt des Studentenwerkes. Die Mitarbeiter des Studentenwerks sind einmal die Woche bei uns in Weingarten, im Alibi-Gebäude in der St. Longinusstr.1 (Eingang Kindergarten), und zwar montags von 10 bis 12 Uhr und von 12.30 bis 14.30 . Telefon: 0751 / 43107 . Diese Nummer könnt ihr auch an den übrigen Tagen wählen: Ihr werdet automatisch zum Ortstarif nach Konstanz weitergeleitet. Die Antragsformulare liegen im Studentensekretariat aus. Ihr könnt sie auch in Konstanz anfordern.

Unter www.das-neue-bafoeg.de gibt es die Formulare auch zum downloaden und zusätzliche Infos.

Sehr wichtig:

Gültig für eine mögliche Förderung ist das Datum (bzw. der Monat) der Antragstellung. Also stellt euren Antrag so schnell wie möglich, zur Not als formlosen Antrag, auch wenn einige Unterlagen fehlen. Hauptsache die Antragstellung läuft.

Der Bewilligungsbescheid kommt bei Erstsemester-Studenten immer ein wenig später als bei den schon Eingesessenen, die ein kleines Privileg bei der Bearbeitung haben, um eine fortlaufende Zahlung zu ermöglichen (es sind ja auch außerdem sämtliche Daten schon vorhanden). Auch wenn der Bescheid negativ ist, erhaltet ihr diesen Bewilligungsbescheid.

Das BAFöG wird immer über ein Bewilligungszeitraum gezahlt (normalerweise1 Jahr ), d.h. ihr müsst 2 Monate vor Ablauf dieses Zeitraumes einen erneuten Antrag stellen. Leider wieder mit allen Informationen, also legt Euch beim ersten mal schon einen Stapel an Kopien an.

Wer erhält BAFöG?

  • deutsche Staatsangehörige
  • Asylberechtigte
  • Flüchtlinge
  •  heimatlose AusländerInnen

außerdem:

  •  AusländerInnen, die einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und ein Elternteil deutsch ist oder wenn Ihr mindestens 5 Jahre in Deutschland erwerbstätig wart
  •  Wer über 30 Jahre alt ist; wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.

Art der Förderung:

Die Art der Förderung ist fast immer elternabhängig. Hierbei wird das Einkommen der Eltern angerechnet .Es wird dann nach einem gewissen Schlüssel die evtl. Förderung berechnet.

Die elternunabhängige Unterstützung erfolgt nur, wenn z.B. eine 3 jährige Ausbildung abgeschlossen ist und ihr mindestens 3 Jahre gearbeitet habt oder wenn ihr vor Studienbeginn, nach Vollendung des 18 Lebensjahres, mindestens 5 Jahre erwerbstätig wart.

Auslands-BAFöG:

Diese Zeit wird NICHT auf die Förderungshöchstdauer angerechnet. Da der Bedarf im Ausland höher ist, lohnt es sich, auch für Studenten die nicht nach dem BAFöG gefördert werden, einen Antrag zu stellen.

Wechsel der Fachrichtung:

Wenn ihr das Studienfach wechselt; hat es Einfluss auf die BAFöG-Förderung. Dieser Wechsel muss gut begründet sein. Die Gründe sind vom Gesetz festgelegt, lasst euch vor einem eventuellen Wechsel beraten.

Studienabschlussförderung:

Die Förderungshöchstdauer kann um ein Jahr verlängert werden, wenn ihr nachweisen könnt; dass ihr das Studium auch wirklich in dieser Zeit beendet. Allerdings handelt es sich hierbei um ein vollverzinstes Darlehen. Es wäre also ratsam, sich hier auch über andere Förderungen zu erkundigen.

Für weitere Informationen stehen euch das BAföG-Referat des AStA, einige hilfsbereite Studenten, das Studentenwerk Konstanz sowie sämtliche Bücher im Fruchtkasten zur Verfügung.

 

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